„Surdus et mutus“ – Der taubstumme Aegidius Haug

Aegidius Haug entstammt der weit verzweigten Hirschauer Familie Haug, kann aber noch nicht weiter als bis zu seinem Vater Jakob bzw. Großvater Joseph zurückverfolgt werden.

Die Großeltern waren der Hirschauer Bürger und Weingärtner Joseph Haug und Catharina Baur, Aegidius Eltern waren Jacobus Haug (1749 – 1819) und Katharina Kleinmännin ( 1795) aus Kiebingen. Der Vater, „alt Jakob Haug“genannt, war Bürger und Weingärtner in Hirschau und lebte mit seiner Familie in Haus Nr. 13. Aegidius hatte fünf Geschwister.

Aegidius, geboren am 22. Juni 1788, galt von Geburt an als behindert, denn er war taubstumm. „Surdus et mutus“, vermerkte der Pfarrer im Taufbuch.

Aegidius war etwa sieben Jahre alt, als seine Mutter Katharina starb, und gerade zehn, als sein Vater Jakob Haug Walburg Kittel heiratete.
Über seine Kindheit und Jugend ist kaum etwas bekannt. Das fünfte Kind von Jakob und Katharina Haug war allerdings offenbar schon als Jugendlicher zeitweise im Arbeitsinstitut in Calw untergebracht. Bislang ist nicht bekannt, wann er dort untergebracht wurde, doch offenbar gefiel es ihm in dieser Einrichtung nicht, denn mit 20 Jahren entfloh er 1809, worüber das Königlich-Württembergische Staats- und Regierungsblatt vom 30. März 1812 Auskunft gibt. Hier finden sich folgende Informationen:

„Der hienach beschriebene Taubstumme Egidius Haug von Hirschau, Oberamts Rottenburg, ist den 22. Merz igir aus dem hiesigen Zwangs-Arbeitshaus entwichen. Es werden hienach die geeigneten Behörden geziemend ersucht, auf diesen Menschen fahnden, und ihn auf Betreten wohlverwahrt an die Ober-Jnspection des Königl. Arbeitshauses in Calw einliefern zu lassen. Signalement: Egidius Haug, 20 I, alt, 6. Fuß im Meß haltend, ist von untersezter Statur, hat röthlichtes Angesicht, dunkelbraune Haare, niedere Stirne, dunkelbraune Augbraunen, graue Augen, dicke Nase, volle Wangen, großen Mund, aufgeworfene- Lippen, angelaufene Zähne, ist ohne Bart, hat schmales Kinn, breite Schultern, und ist taubstumm«. Bei seinem Entweichen war er bekleidet mit einer ledernen Kappe, grau bibernem Wamms, und dergleichen Weste, zwilchenen Hosen, schwarzseidenem Halstuch, und Schuhen mir ledernen Riemen. […] Kön. Arbeitshaus-Commission in Calw.“[1]

Wann Aegidius aufgegriffen wurde, ob er zunächst zum Vater Jacob nach Hirschau zurückkehrte oder ob er sich selbst stellte ist bislang nicht bekannt. Offenbar wurde er aber bald in der Rottenburger Anstalt untergebracht, in der er es ebenfalls nicht lange aushielt. Auch im Königlich-Württembergischen Staats- und Regierungsblatt vom Januar 1816 wird nämlich nach Aegidius Haug, entweichen aus dem Rottenburger Zwangsarbeitshaus, gefahndet:

„Rottenburg am Neckar. Der hienach signalisirte freiwillige Arbeiter des hiesigen ZwangsArbeitsInstituts, ist heute von dem Kirchgang nicht zurückgekommen, weswegen samtlich … Hoch- und Wohllöbl. Obrigkeitliche Behörden geziemend ersucht werden, auf denselben genau zu fahnden, und ihn im Vertretungsfall an das hiesige ZwangsArbeitsInstitut einliefern zu lassen. Signalement: Egidius Haug von Hirschau, Oberamts Rottenburg, 23. J. alt, 6 Schuh gros, untersetzter Statur, röthlichten Angesichts, hat dunkelbraune Haare, dergleichen Augenbrauen, niedere Stirne, graue Augen, dicke Nase, volle Wangen, großen Mund, aufgeworfene Lippen, angelaufene Zähne, schwachen Bart; schmales Kinn und breite Schultern. Derselbe ist taubstumm, und war bei seiner Entweichung bekleidet mit einem neuen braunen Ueberrock mit weißen Knöpfen, blau tüchenen langen Hosen, rothgedupfter Weste, Stiefeln, einem runden Hut und roth und weißem Halstuch. Den 6. Jan. 1816.“[2]

Informationen zu dem o. g. „ZwangsArbeitsInstitut“ finden sich in Wigbert Schuberths Aufsatz Das Arbeitshaus in Rottenburg 1813 bis 1824 – Vorläufer des Gefängnisses[3], dem die meisten der folgenden Informationen entnommen wurden.

Die Gründung dieses Instituts in Rottenburg, eines sogenannten Arbeitshauses[4], wurde aufgrund der großen Armut im Land vom württembergischen König Friedrich schon im Jahre 1808 beschlossen, um verarmte oder kranke Menschen, die auf der Straße lebten, aufzunehmen. Da diese keine Steuern zahlten, sollten sie auf diese Weise ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Als Standort wurde das Rottenburger Schloss erkoren, das aber erst noch für diese Zwecke umgebaut bzw. renoviert werden musste. Erst 1811 wurde mit der eigentlichen Einrichtung eines Arbeitshauses begonnen, das in einen Männer- und einen Frauentrakt unterteilt und schließlich 1813 bezogen wurde.[5] Insgesamt konnten 120 Personen untergebracht werden.[6] Jeder Trakt bestand aus einem Arbeitssaal, einem Schlafsaal, der theoretisch alle sechs Monate geweißelt und mehrmals wöchentliche gereinigt werden sollte, und einem Krankenzimmer.[7] Unter dem Dach wurden Rohstoffe und Fertigwaren gelagert, hinter dem Gebäude lagen der hintere Garten und der Zwinger. Eine Mauer gab es allerdings nicht, nur eine Palisade diente der Abgrenzung: auf die alte Römermauer und deren ca. 1 m hohe Brüstung hatte man einen etwa 50 cm hohen Jägerzaun gesetzt. Die Mauer am Eingangstor maß ebenfalls nur etwa 2,50 m. Über eine brückenartige Auffahrt konnten Fuhrwerke, vorbei an einem Wach- und Einlasshaus, durch ein zweiflügeliges Tor in den Hof fahren. Dort gab es ein Brunnenhaus.[8]

Bei Ankunft und Entlassung der Insassen wurde laut Sauer das Ritual des „Willkommen und Abschied“ vollzogen: Jeder Gefangene wurde mit einem Stock geschlagen, wobei es vier Abstufungen gab: „gemäßigtes Willkomm“ (12 Schläge), „einfaches Willkomm“ (15 Schläge), „doppeltes Willkomm“ (30 Schläge) und „geschärftes Willkomm“ (40 Schläge).[9]

Im Arbeitsinstitut (auch: (Armen)Arbeitshaus)[10] herrschten strikte Regeln und strenge Disziplin. Alkohol, Rauchen, Tee oder Kaffee waren gänzlich verboten. Als Disziplinarmaßnahme oder Strafe, beispielsweise wenn Insassen sich gegen Aufseher widersetzten, wurde geprügelt.[11] Allerdings durften angegriffene Beamte die vom Gericht verhängte Strafe nicht selbst vollziehen, und sie selbst oder Dritte durften bei den Strafmaßnahmen auch nicht anwesend sein. Geprügelt werden durfte nur tagsüber, meist vormittags, und mindestens drei Stunden nach Einnahme der letzten Mahlzeit.[12] Bei Männern war ein „drei Schuh fünf Zoll langer, sechs bis sieben Linien dicker Haselnußstock“ [13] vorgeschrieben, bei Frauen und jungen Leuten unter 16 Jahren ein „ein Schuh langes, drei bis vier Linien dickes spanisches Rohr“[14]. Nach jedem Schlag war eine Pause vorgeschrieben, ebenso, dass Männer wie Frauen dabei „Hemd, Strümpfe und leinene Unterkleider“[15] tragen mussten. Wehrte sich der auf den Gerichtsstuhl, die sogenannte Schranne, gelegte Übeltäter, kam er in den Bock.[16]

Die Arbeitstage der Gefangenen waren lang und begannen an sechs Tagen pro Woche (nach dem Wecken um 6 Uhr früh) bereits um 7 Uhr. Mittags gab es eine zweistündige Pause, danach wurde bis 20 Uhr weitergearbeitet. Um 21 Uhr begann die Bettruhe.[17] Da Kerzen zu teuer waren, dienten als Lichtquellen nur Kienspäne oder ein Ölfunzellicht. Ablenkung war nach einem langen, körperlich anstrengenden Arbeitstag nicht vorgesehen, einzig Gespräche mit den anderen Insassen konnten geführt werden.

Essen wurde von der Anstalt gestellt, musste jedoch von den Insassen bezahlt werden. Allerdings gab es detaillierte Vorschriften: „Täglich wurde ein warmes Mittag- und Abendessen gereicht“[18], meist in Form von Suppe mit Gemüse (Erbsen, Linsen, Kartoffeln, Rüben und Kraut), außerdem jeden Tag 750 g Brot. Die Suppe durfte laut Schuberth „nicht zu dünn [sein], sondern eingekocht“[19], und musste zwei Schoppen[20] umfassen. Bei Mehlspeisen wurde pro Person etwa ein Pfund Mehl und ein Lot[21] Schmalz gerechnet. Sonntags erhielt jeder Insasse 125 g Rindfleisch. Der Anstaltsarzt konnte für Kranke alten Wein erlauben.[22] In der Praxis war die Ernährung allerdings mangelhaft, die Qualität der Nahrung schlecht, oft herrschte Hunger.[23]

Jeder Insasse hatte Anrecht auf eine Bettstelle mit Strohsack. Zwar sollte dieser regelmäßig frisch gefüllt werden, doch nur zweimal im Jahr wurde das vorgeschriebene (haltbarere und weniger piekende) Dinkelstroh tatsächlich erneuert. Ein sogenanntes Kopfknäuel sollte mit Rosshaar und Moos gefüllt werden.[24] Sogenannte Nachtstühle ersetzten die Toiletten: In jedem Raum stand ein stinkender Gemeinschaftseimer für großes und kleines Geschäft. Jeden Morgen wurden die Kübel in eine Fäkaliengrube entleert.[25]

Die Insassen mussten eine 66 Stunden-Arbeitswoche bewältigen. An Feiertagen betrug die Arbeitszeit immerhin noch fünf Stunden. Sonntags war der Kirchgang Pflicht: vormittags Gottesdienst, nachmittags Andacht.[26]

Die Oberaufsicht über die Anstalt lag bei Kreishauptmann, Kreissteuerrat und Oberamtmann. Diese drei führten regelmäßig Visitationen durch, sandten Berichte nach Stuttgart und konnten ohne Gerichtsurteil sogar für maximal vier Wochen Personen ins Arbeitshaus einweisen.[27]Der Grundgedanke eines Arbeitshauses war, Insassen den ‚Geist der Arbeitsamkeit‘ einzupflanzen, ‚um dadurch den Keim der Laster zu erstiken [sic!]‘.“[28] Schuberth glaubt, dass umherziehende Vaganten damals eine große Plage waren.[29]

Wer kam nun ins Rottenburger Arbeitshaus, einer Verquickung von Armenhaus und Korrektionsanstalt, das auch sogenannte liederliche Personen nach verbüßter Strafe mit Arbeit beschäftigte? Die schwere Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts brachte einerseits viele Kriminelle hervor, andererseits gerieten aber auch viele ehrbare Menschen in Not. So wundert es nicht, dass das neue Arbeitshaus bald als „Abfalleimer der Gesellschaft“[30] diente. Die Rottenburger Insassen waren häufig ortsfremde Kleinkriminelle, während einheimische Straftäter im benachbarten Amtsgerichtsgefängnis und Schwerkriminelle oder Irre im Hirschauer-Torturm in Tübingen einsaßen.[31] Darüber hinaus wurden sogenannte Asotiker in die Rottenburger Anstalt eingewiesen, also Arbeitsscheue, Prostituierte[32], Vagabunden, Abschiebegefangene (ins benachbarte Ausland Baden), schließlich hilflose, alte Alleinstehende (beispielsweise Witwen, deren Söhne im Napoleonischen Krieg gefallen waren), bettlägerige, alte Gesunde ohne Angehörige und Waisen, ja sogar Freiwillige, die zu einem sehr kärglichen Mindestlohn bei freier Kost und Logis untergebracht waren.[33] Ehemalige Strafgefangene mussten teilweise aufgelaufene Haftunkosten im Arbeitshaus abarbeiten – was mitunter länger dauerte, als die eigentliche Strafe. Spezielle schwarz-grau längsgestreifte Kleidung wurde aber nur von arbeitspflichtigen Insassen getragen.[34] Ab 1817 stellten Bettler die meisten Insassen; nach dem ‚Jahr ohne Sommer‘ (1816) hatte die Armut – und damit die Bettelei – nochmals enorm zugenommen. Privatpersonen konnten die Arbeitshäusler als Leih- oder Gartenarbeiter mieten. Der Arbeitshausarzt Dr. Werner nennt 1845 als Insassen der „Beschäftigungsanstalten für arbeitsfähige Personen“ Menschen, die „in Folge des Vergehens der Landstreicherei, Bettelei, Asotie[35], oder der gewerbsmäßigen Unzucht nach rechstkräftigem Erkenntniss der Confination[36] unterlagen[37]. Damals waren in Rottenburg aber offenbar nur noch Frauen untergebracht.

Keinesfalls verlassen durften die Arbeitsanstalt zu Aegidius Haugs Zeiten Kriminelle, Schuldner und Irre, während Arbeitsscheue, Waisen und Prostituierte hierfür eine Genehmigung erhalten konnten. Invalide und Alte durften jederzeit gehen – doch wohin? Aufseher und Pförtner mögen gelegentlich den Überblick verloren haben, zumal es wie oben geschildert nur einen Holzzaun und keine Mauer gab, und so kam es immer wieder zu Entweichungen. 1820 wurden daher Gefängnis und Arbeitshaus zunächst voneinander getrennt, und als dennoch keine Verbesserung eintrat, zog das Arbeitshaus 1820 in die Klause um. Seit 1821 konnte dort niemand mehr als Freiwilliger arbeiten.[38]

Da Aegidius Haug taubstumm war, galt er zur damaligen Zeit als körperbehindert. Mit Beginn der Aufklärung wurden Körberbehinderte in Arbeits- und Internierungshäusern untergebracht und zur Zwangsarbeit verpflichtet, wo sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen sollten. So erklärt sich der Aufenthalt des jungen Mannes im Rottenburger „Zwangsarbeitsinstitut“.

Offen bleiben die Fragen, warum der 23jährige kräftige und für die damalige Zeit recht große Mann (6 Schuh: ca. 1,75 m, untersetzte Statur, breite Schultern), der Halbwaise war und im Königlich-Württembergischen Regierungsblatt immerhin als „freiwilliger“ Arbeiter bezeichnet wird, an Heilig-Drei-König (der 6. Januar 1816 war ein Samstag) im besten Sonntagsstaat – bekleidet mit einer neuen braunen Jacke mit weißen Knöpfen, blauen langen Hosen, einer rotgetupften Weste, Stiefeln, einem runden Hut sowie einem rot-weißen Halstuch – nach dem Kirchgang zum wiederholten Mal entwichen ist, ob er unter dem strengen Regiment bzw. wiederholten Prügeln gelitten hatte, wohin er flüchtete, ob er gefasst und zurückgebracht wurde und was in der Folgezeit mit ihm geschah.


[1] Königlich Württembergisches Staats- und Regierungsblatt vom Jahr 1812. Stuttgart 1812, S. 172.

[2] Königlich Württembergisches Staats- und Regierungsblatt vom Jahr 1816. Stuttgart 1816, S. 12.

[3] Wigbert Schuberth, Das Arbeitshaus in Rottenburg 1813 bis 1824 – Vorläufer des Gefängnisses. In: Der Sülchgau Bd. 60/61. Eigenspuren. Archäologie und Regionalgeschichte um Rottenburg. Hg. vom Sülchgauer Altertumsverein e.V. Rottenburg 2016.

[4] Vgl. Paul Sauer, Im Namen des Königs: Strafgesetzgebung und Strafvollzug im Königreich Württemberg 1806 – 1871. Stuttgart 1984, S. 36.

[5] Vgl. Schuberth, S. 100.

[6] Vgl. ebd., S. 103.

[7] Vgl. ebd., S. 101 und 103.

[8] Vgl. ebd., S. 101. Der Lageplan des Gefängnisgeländes von 1828 (Kopie von 1938) ist abgedruckt ebd., S. 102.

[9] Vgl. Sauer, S. 31 und Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg.

[10] Vgl. Lisgret Militzer-Schwenger, Armenerziehung durch Arbeit: Eine Untersuchung am Beispiel des württembergischen Schwarzwaldkreises 1806 – 1914 (Untersuchungen des Ludwig-Uhland-Instituts der Universität Tübingen i. A. d. Tübinger Vereinigung für Volkskunde; hg. von Hermann Bausinger, Band 48). Tübingen 1979.

[11] Vgl. Schuberth, S. 107.

[12] Vgl. ebd., S. 107.

[13] ca. 90 cm; 10 Linien = 1 Zoll = 2,54 cm; 10 Zoll = 1 Schuh Zitiert nach Schuberth, S. 107f.

[14] ca. 75 cm

[15] Zitiert nach Schuberth, S. 108.

[16] „Der Delinquent wurde in den Bock gespannt, ein hölzernes Gerät, das Hals, Arme und Beine fest einschloss.“ Zitiert nach Schuberth, S. 108.

[17] Vgl. ebd., S. 101.

[18] Zitiert nach Schuberth, S. 105.

[19] Zitiert nach Schuberth, S. 105.

[20] 1 Schoppen: ca. ¼ Liter

[21] 1 Lot: 17 Gramm

[22] Vgl. Sauer, S. 41. Federweißer (junger Wein) verursachte dagegen offenbar Durchfall.

[23] Vgl. Schuberth, S. 105.

[24] Vgl. ebd., S. 103.

[25] Vgl. ebd., S. 101.

[26] Vgl. ebd.

[27] Vgl. ebd., S. 102.

[28] Ebd., S. 104. So sollten Frauen Spinnen, Nähen und Stricken erlernen, Männer die Verarbeitung von Flachs, Hanf und Wolle (beispielsweise das Zwirnen und Kardätschen) oder das Schuhmacherhandwerk bzw. das Korbflechten oder Papparbeiten.

[29] Vgl. Schuberth, S. 103. Zwar durften seit dem 11. September 1807 Fremde das Königreich Württemberg nur noch mit ordnungsgemäßen Papieren betreten und wer schon da war musste umgehend ausreisen, doch taten dies längst nicht alle. Wenn eine dieser Personen beim Betteln erwischtwurde, wurde sie ins Arbeitshaus eingewiesen.

[30] Schuberth, S. 103.

[31] Vgl. ebd., S. 103.

[32] Im März 1815 ordnete König Friedrich an, dass mit Ausnahme der „liderlichen Dirnen“ künftig niemand mehr „ohne Urteil […] länger als drei Monate in ein Arbeitshaus“ gesteckt werden dürfe. Zitiert nach Sauer, S. 27.

[33] Vgl. Schuberth, S. 104. Verarmte Mitglieder gehobener Stände kamen allerdings auf die Festung Hohenasperg, nicht in ein Arbeitshaus, da ihnen das Zusammenleben mit gemeinen Verbrechern nicht zugemutet werden konnte.

[34] Vgl. ebd., S. 104.

[35] Asotie: ausschweifende Lebensführung, Schwelgerei, Prasserei, Verschwendung; auch: Wüstlingsleben

[36] Confination: das Verbot, einen Ort zu verlassen bzw. der Zwang, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten

[37] Arbeitshausarzt Dr. med. Werner, Medicinisch-statistische Mitteilungen über einige österreichische Strafanstalten mit vergleichenden Blicken auf unsere würtembergischen. In: Medicinisches Correspondenz-Blatt des Würtembergischen ärztlichen Vereins Band XV, Nr. 14, hrsg. von den DD. J.F. Blumhardt, G. Duvernoy, A. Seeger. Stuttgart 1845, S. 105.

[38] Vgl. ebd., S. 108.

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